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Zitierungen von § 6 Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/Landwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 LwMstrPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LwMstrPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft
V. v. 29.10.2008 BGBl. I S. 2155
Artikel 4 LwAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/Landwirtin
... die Wörter „und ergänzenden mündlichen" gestrichen. 3. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen ... gestrichen. 3. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Auf Antrag kann die zuständige Stelle ...

Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft
V. v. 21.05.2014 BGBl. I S. 548, 2016 I 338
Artikel 6 2. LwAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/Landwirtin
... Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern." 5. In § 6 wird die Angabe „§ 5 Abs. 3" durch die Angabe „§ 5 Absatz 9" ...