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§ 63 - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

neugefasst durch B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274, 2021 BGBl. I S. 123; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Geltung ab 22.03.1974; FNA: 2129-8 Umweltschutz
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§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung



Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.





 

Frühere Fassungen von § 63 BImSchG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.12.2020Artikel 3 Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen
vom 03.12.2020 BGBl. I S. 2694

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 63 BImSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 63 BImSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BImSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2694
Artikel 3 InvBeG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe zu den §§ 63 bis 65 wie folgt gefasst: „§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung  ... wird die Angabe zu den §§ 63 bis 65 wie folgt gefasst: „ § 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung §§ 64 bis 65 (weggefallen)". ... der aufschiebenden Wirkung §§ 64 bis 65 (weggefallen)". 2. § 63 wird wie folgt gefasst: „§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung  ... 64 bis 65 (weggefallen)". 2. § 63 wird wie folgt gefasst: „ § 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten ...