§ 73 - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

neugefasst durch B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274, 2021 BGBl. I S. 123; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Geltung ab 22.03.1974; FNA: 2129-8 Umweltschutz
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§ 73 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren


§ 73 hat 2 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert

1Von den in diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden. 2Satz 1 ist nicht auf § 31k anzuwenden.


Text in der Fassung des Artikels 10 Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze G. v. 26. Juli 2023 BGBl. 2023 I Nr. 202 m.W.v. 3. August 2023

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Frühere Fassungen von § 73 BImSchG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.08.2023Artikel 10 Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
vom 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
aktuell vorher 15.12.2006Artikel 2 Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
vom 09.12.2006 BGBl. I S. 2819
aktuellvor 15.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 73 BImSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 BImSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BImSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel (HKWAbfV)
V. v. 23.10.1989 BGBl. I S. 1918; zuletzt geändert durch Artikel 7b V. v. 20.10.2006 BGBl. I S. 2298
§ 7 HKWAbfV Berlin-Klausel
... 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 31 des Abfallgesetzes und § 73 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch im Land ...

Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV)
V. v. 18.12.1975 BGBl. I S. 3133
§ 9 7. BImSchV Berlin-Klausel
... Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 73 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch im Land ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 10 EWPBGuaÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... zum Ablauf des letzten Tages des auf die Aufhebung folgenden Quartals." 3. Dem § 73 wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 ist nicht auf § 31k ...
Artikel 11 EWPBGuaÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 2 Nummer 8 tritt mit Wirkung vom 24. Dezember 2022 in Kraft. (3) § 31k und § 73 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
G. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2749
Artikel 1 BImSchGuaÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind". d) Die Angabe zu § 73 wird wie folgt gefasst: „§ 73 Bestimmungen zum ... d) Die Angabe zu § 73 wird wie folgt gefasst: „§ 73 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren". 2. § 3 wird wie folgt ...

Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2819, 2007 BGBl. I S. 195
Artikel 2 ÖffBetG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... nach § 47, die nach dem 25. Juni 2005 eingeleitet worden sind." 6. § 73 wird wie folgt gefasst: „§ 73 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren ... worden sind." 6. § 73 wird wie folgt gefasst: „§ 73 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren Von den in diesem Gesetz und auf Grund dieses ...


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