Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)

neugefasst durch B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274, 2021 BGBl. I S. 123; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Geltung ab 22.03.1974; FNA: 2129-8 Umweltschutz
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Eingangsformel *)
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil Errichtung und Betrieb von Anlagen
Erster Abschnitt Genehmigungsbedürftige Anlagen
§ 4 Genehmigung
§ 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 6 Genehmigungsvoraussetzungen
§ 7 Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen
§ 8 Teilgenehmigung
§ 8a Zulassung vorzeitigen Beginns
§ 9 Vorbescheid
§ 10 Genehmigungsverfahren
§ 10a (weggefallen)
§ 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
§ 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung
§ 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen
§ 14 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen
§ 14a Vereinfachte Klageerhebung
§ 15 Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 15a (weggefallen)
§ 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 16a Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 16b Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Sondervorschriften für Windenergieanlagen
§ 17 Nachträgliche Anordnungen
§ 18 Erlöschen der Genehmigung
§ 19 Vereinfachtes Verfahren
§ 20 Untersagung, Stilllegung und Beseitigung
§ 21 Widerruf der Genehmigung
Zweiter Abschnitt Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
§ 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 23a Anzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind
§ 23b Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren
§ 23c Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz
§ 24 Anordnungen im Einzelfall
§ 25 Untersagung
§ 25a Stilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind
Dritter Abschnitt Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen
§ 26 Messungen aus besonderem Anlass
§ 27 Emissionserklärung
§ 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
§ 29 Kontinuierliche Messungen
§ 29a Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen
§ 29b Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen
§ 30 Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen
§ 31 Auskunftspflichten des Betreibers
Vierter Abschnitt Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage
Fußnote zum Vierten Abschnitt
§ 31a Abweichungen nach Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie 2010/75/EU
§ 31b Abweichungen nach Artikel 30 Absatz 6 der Richtlinie 2010/75/EU
§ 31c Abweichungen nach Artikel 6 Absatz 11 der Richtlinie (EU) 2015/2193
§ 31d Abweichungen nach Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie (EU) 2015/2193
§ 31e Zulassung vorzeitigen Beginns bei einer Gasmangellage
§ 31f Beteiligung der Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren
§ 31g Entbehrlichkeit einer Änderungsanzeige oder Änderungsgenehmigung
§ 31h Abweichungen von der Vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
§ 31i Abweichungen von der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft
§ 31j Überschreitung von Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
§ 31k (aufgehoben)
§ 31l Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31k *)
Dritter Teil Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
Erster Abschnitt Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
§ 32 Beschaffenheit von Anlagen
§ 33 Bauartzulassung
§ 34 Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
§ 35 Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen
§ 36 Ausfuhr
§ 37 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
Zweiter Abschnitt Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
§ 37a Pflichten für Inverkehrbringer von Kraftstoffen
§ 37b Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen
§ 37c Mitteilungs- und Abgabepflichten
§ 37d Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen
§ 37e Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 37f Berichte über Kraftstoffe und Energieerzeugnisse
§ 37g Bericht der Bundesregierung
§ 37h Mechanismus zur Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote; Verordnungsermächtigung
Vierter Teil Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen
§ 38 Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen
§ 39 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
§ 40 Verkehrsbeschränkungen
§§ 40a bis 40e (weggefallen)
§ 41 Straßen und Schienenwege
§ 42 Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen
§ 43 Rechtsverordnung der Bundesregierung
Fünfter Teil Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung, Lärmminderungspläne
§ 44 Überwachung der Luftqualität
§ 45 Verbesserung der Luftqualität
§ 46 Emissionskataster
§ 46a Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen
Sechster Teil Lärmminderungsplanung
§ 47a Anwendungsbereich des Sechsten Teils
§ 47b Begriffsbestimmungen
§ 47c Lärmkarten
§ 47d Lärmaktionspläne
§ 47e Zuständige Behörden
§ 47f Rechtsverordnungen
Siebenter Teil Gemeinsame Vorschriften
§ 48 Verwaltungsvorschriften
§ 48a Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte
§ 48b Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
§ 49 Schutz bestimmter Gebiete
§ 50 Planung
§ 51 Anhörung beteiligter Kreise
§ 51a Kommission für Anlagensicherheit
§ 51b Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
§ 52 Überwachung
§ 52a Überwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
§ 52b Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
§ 53 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
§ 54 Aufgaben
§ 55 Pflichten des Betreibers
§ 56 Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers
§ 57 Vortragsrecht
§ 58 Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
§ 58a Bestellung eines Störfallbeauftragten
§ 58b Aufgaben des Störfallbeauftragten
§ 58c Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten
§ 58d Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz
§ 58e Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
§ 59 Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung
§ 60 Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung
§ 61 Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 62 Ordnungswidrigkeiten
§ 62a (weggefallen)
§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung
§§ 64 bis 65 (weggefallen)
Achter Teil Schlussvorschriften
§ 66 Fortgeltung von Vorschriften
§ 67 Übergangsvorschrift
§ 67a Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§§ 68 bis 72 (Änderung von Rechtsvorschriften, Überleitung von Verweisungen, Aufhebung von Vorschriften)
§ 73 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Anlage (zu § 3 Abs. 6) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik


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