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§ 31 - Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

neugefasst durch B. v. 01.03.1994 BGBl. I S. 358; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.08.1981; FNA: 2121-6-24 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe



1Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen, wenn der Täter

1.
durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, daß eine Straftat nach den §§ 29 bis 30a, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder

2.
freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß eine Straftat nach § 29 Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann.

2War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung nach Satz 1 Nummer 1 über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken. 3§ 46b Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 31 BtMG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 2 Sechsundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (46. StrÄndG)
vom 10.06.2013 BGBl. I S. 1497
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 2 Dreiundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (43. StrÄndG)
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2288
aktuellvor 01.09.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 31 BtMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 BtMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 316d EGStGB Übergangsvorschrift zum Dreiundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetz (vom 01.09.2009)
... 46b des Strafgesetzbuches und § 31 des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung des Artikels 2 des Dreiundvierzigsten ...

Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 145d StGB Vortäuschen einer Straftat (vom 01.10.2021)
... dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes, in § 31 Satz 1 Nummer 2 des Betäubungsmittelgesetzes oder in § 4a Satz 1 Nummer 2 des Anti-Doping-Gesetzes genannten rechtswidrigen Taten ... um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes zu erlangen. (4) In minder schweren Fällen ...
§ 164 StGB Falsche Verdächtigung (vom 01.10.2021)
... begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 12 CanG Änderung des Strafgesetzbuchs
... Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 werden die Wörter „in § 31 Satz 1 Nummer 2 des Betäubungsmittelgesetzes oder in § 4a Satz 1 Nummer 2 des Anti-Doping-Gesetzes" durch die Wörter „in ... oder in § 4a Satz 1 Nummer 2 des Anti-Doping-Gesetzes" durch die Wörter „in § 31 Satz 1 Nummer 2 des Betäubungsmittelgesetzes , in § 4a Satz 1 Nummer 2 des Anti-Doping-Gesetzes, in § 35 Satz 1 Nummer 2 des ... ersetzt. b) In dem Satzteil nach der Aufzählung werden die Wörter „ § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes" durch die Wörter „§ 31 des ... oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes" durch die Wörter „ § 31 des Betäubungsmittelgesetzes , § 4a des Anti-Doping-Gesetzes, § 35 des Konsumcannabisgesetzes oder § 26 des ... ersetzt. 3. In § 164 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „ § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes" durch die Wörter „§ 31 des ... oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes" durch die Wörter „ § 31 des Betäubungsmittelgesetzes , § 4a des Anti-Doping-Gesetzes, § 35 des Konsumcannabisgesetzes oder § 26 des ...

Dreiundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (43. StrÄndG)
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2288
Artikel 1 43. StrÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder ... um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. (4) In minder schweren Fällen des ... um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe ...
Artikel 2 43. StrÄndG Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
...  31 des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I ...
Artikel 3 43. StrÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
... Strafrechtsänderungsgesetz § 46b des Strafgesetzbuches und § 31 des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung des Artikels 2 des Dreiundvierzigsten ...

Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3542
Artikel 2 AntiDopGÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... geändert: a) In Nummer 2 werden die Wörter „dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes " durch die Wörter „dieses Gesetzes, in § 31 Satz 1 Nummer 2 des ... 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes" durch die Wörter „dieses Gesetzes, in § 31 Satz 1 Nummer 2 des Betäubungsmittelgesetzes oder in § 4a Satz 1 Nummer 2 des Anti-Doping-Gesetzes" ersetzt. b) In dem ... b) In dem Satzteil nach Nummer 3 werden die Wörter „dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes " durch die Wörter „dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes ... § 31 des Betäubungsmittelgesetzes" durch die Wörter „dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes" ersetzt. 2. In § 164 Absatz 3 Satz 1 ... 2. In § 164 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes " durch die Wörter „dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes ... § 31 des Betäubungsmittelgesetzes" durch die Wörter „dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes" ...

Sechsundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (46. StrÄndG)
G. v. 10.06.2013 BGBl. I S. 1497
Artikel 2 46. StrÄndG Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
...  31 des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I ...