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Synopse aller Änderungen des BtMG am 01.10.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Oktober 2021 durch Artikel 4 des BGebRAG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BtMG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BtMG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung
BtMG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 4 Abs. 7 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen
    § 1 Betäubungsmittel
    § 2 Sonstige Begriffe
Zweiter Abschnitt Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
    § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
    § 4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
    § 5 Versagung der Erlaubnis
    § 6 Sachkenntnis
    § 7 Antrag
    § 8 Entscheidung
    § 9 Beschränkungen, Befristung, Bedingungen und Auflagen
    § 10 Rücknahme und Widerruf
    § 10a Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen
Dritter Abschnitt Pflichten im Betäubungsmittelverkehr
    § 11 Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr
    § 12 Abgabe und Erwerb
    § 13 Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung
    § 14 Kennzeichnung und Werbung
    § 15 Sicherungsmaßnahmen
    § 16 Vernichtung
    § 17 Aufzeichnungen
    § 18 Meldungen
    § 18a (weggefallen)
Vierter Abschnitt Überwachung
    § 19 Durchführende Behörde
    § 20 Besondere Ermächtigung für den Spannungs- oder Verteidigungsfall
    § 21 Mitwirkung anderer Behörden
    § 22 Überwachungsmaßnahmen
    § 23 Probenahme
    § 24 Duldungs- und Mitwirkungspflicht
    § 24a Anzeige des Anbaus von Nutzhanf
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 25 Gebühren und Auslagen
(Text neue Fassung)

    § 25 (aufgehoben)
Fünfter Abschnitt Vorschriften für Behörden
    § 26 Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz
    § 27 Meldungen und Auskünfte
    § 28 Jahresbericht an die Vereinten Nationen
Sechster Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
    § 29 Straftaten
    § 29a Straftaten
    § 30 Straftaten
    § 30a Straftaten
    § 30b Straftaten
    § 30c (aufgehoben)
    § 31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe
    § 31a Absehen von der Verfolgung
    § 32 Ordnungswidrigkeiten
    § 33 Einziehung
    § 34 Führungsaufsicht
Siebenter Abschnitt Betäubungsmittelabhängige Straftäter
    § 35 Zurückstellung der Strafvollstreckung
    § 36 Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung
    § 37 Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage
    § 38 Jugendliche und Heranwachsende
Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
    § 39 Übergangsregelung
    § 39a Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
    §§ 40 und 40a
    § 41
    Anlagen (zu § 1 Abs. 1) (Erläuterungen zu den Spalten 1 bis 3)
    Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) *)
    Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) *)
    Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel)
(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 25 Gebühren und Auslagen




§ 25 (aufgehoben)


vorherige Änderung

(1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhebt für seine individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen nach diesem Gesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen Gebühren und Auslagen.

(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die gebührenpflichtigen Tatbestände näher zu bestimmen und dabei feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen.