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§ 4 - Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

V. v. 19.06.2002 BGBl. I S. 1938; aufgehoben durch § 15 V. v. 18.04.2017 BGBl. I S. 896
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 2129-27-2-15 Umweltschutz
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§ 4 Getrennthaltung bei Vorbehandlung gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle



(1) Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen dürfen einem zur Vorbehandlung bestimmten Gemisch gewerblicher Siedlungsabfälle keine anderen als folgende Abfälle zuführen:

1.
folgende gewerbliche Siedlungsabfälle

a)
Papier und Pappe,

b)
Glas,

c)
Bekleidung,

d)
Textilien,

e)
Holz mit Ausnahme von Holz, das gefährliche Stoffe enthält,

f)
Kunststoffe,

g)
Metalle,

h)
Gummi,

i)
Kork,

j)
Keramik oder

2.
weitere Abfälle, die im Anhang aufgeführt sind.

Die Erzeuger und Besitzer haben dafür Sorge zu tragen, insbesondere durch organisatorische Maßnahmen zur Minimierung von Fehlwürfen, dass andere Abfälle als die in Satz 1 aufgeführten dem Abfallgemisch nicht zugeführt werden.

(2) Erzeuger und Besitzer von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen gemäß Absatz 1 Satz 1 dürfen diese nur einer Vorbehandlungsanlage zuführen, in der die Anforderungen nach § 5 eingehalten werden.



 

Zitierungen von § 4 GewAbfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GewAbfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewAbfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 GewAbfV Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfallfraktionen (vom 01.02.2007)
... Abfallfraktionen gemeinsam erfasst werden, soweit 1. sie nach Maßgabe des § 4 einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden und 2. gewährleistet ist, dass ... Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 aufgeführten Abfallfraktionen können auch mit den in § 4 Abs. 1 aufgeführten Abfällen gemeinsam erfasst werden. Die Erzeuger und Besitzer haben ... die nicht getrennt gehaltenen Abfallfraktionen 1. nach Maßgabe des § 4 einer Vorbehandlungsanlage oder 2. nach Maßgabe des § 6 einer energetischen ...
§ 5 GewAbfV Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen
... durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Vermischung der Gemische nach § 4 Abs. 1 und nach § 8 Abs. 4 mit anderen Abfällen in seiner Anlage erfolgt. Der Betreiber ... 4 mit anderen Abfällen in seiner Anlage erfolgt. Der Betreiber kann die Gemische nach § 4 Abs. 1 und nach § 8 Abs. 4 in seiner Anlage vermischen. Der Betreiber hat seine Anlage unter ... so zu betreiben, dass eine Verwertungsquote für die Gemische nach § 4 Abs. 1 und nach § 8 Abs. 4 von mindestens 85 Masseprozent als Mittelwert im Kalenderjahr ...
§ 8 GewAbfV Getrennthaltung und Anforderungen an die Vorbehandlung von Bau- und Abbruchabfällen
... Anhangs aufgeführt sind, oder 2. sonstige Abfälle, die in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und in den Nummern 1 bis 6 des Anhangs aufgeführt sind.  ... 1 Satz 1 Nr. 1 und in den Nummern 1 bis 6 des Anhangs aufgeführt sind. § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 gilt entsprechend. (5) Abweichend von den Anforderungen nach ...
§ 9 GewAbfV Kontrolle bei Vorbehandlungsanlagen (vom 01.06.2017)
...  4. die Angabe, a) ob der angelieferte Abfall aa) ein Gemisch nach § 4 Abs. 1 oder § 8 Abs. 4 oder bb) ein anderer Abfall ist und b) ob der ... und 3. die Angabe, ob der ausgelieferte Abfall a) aus einem Gemisch nach § 4 Abs. 1 oder § 8 Abs. 4 oder b) aus einem anderen Abfall stammt.  ...
§ 11 GewAbfV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.06.2012)
... befördert oder einer Verwertung oder Beseitigung zuführt, 2. entgegen § 4 Absatz 1 Satz 1 Abfälle einem Abfallgemisch zuführt, 3. entgegen § 4 ... 4 Absatz 1 Satz 1 Abfälle einem Abfallgemisch zuführt, 3. entgegen § 4 Absatz 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 8 Absatz 4 Satz 2, nicht dafür Sorge ... andere Abfälle einem Abfallgemisch nicht zugeführt werden, 4. entgegen § 4 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 8 Absatz 4 Satz 2, Abfälle einer Vorbehandlungsanlage ...
Anhang GewAbfV Weitere Abfälle, die gemäß § 4 in gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen enthalten sein können