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Zitierungen von § 129 InvG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 129 InvG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 InvG Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften (vom 01.01.2012)
... bis 3, § 19a, § 19c Absatz 1 Nummer 7 sowie die §§ 19g, 121, 124, 125, 128 und 129 dieses Gesetzes anzuwenden. Soweit diese Zweigniederlassungen Dienst- und ... Dienstleistungsverkehrs nach Absatz 1 Satz 1 sind die §§ 19g, 121, 124, 125, 128 und 129 dieses Gesetzes entsprechend anzuwenden. (5) Kommt eine ...
§ 13a InvG Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften (vom 01.07.2011)
... ungeachtet der Anforderungen nach § 13 Absatz 4 die §§ 20 bis 65, 121, 127, 128 und 129 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Wortes ...
§ 20 InvG Beauftragung und jährliche Prüfung (vom 01.07.2011)
... werden, wenn die Anteile des Investmentvermögens nicht nach den §§ 128 und 129 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des ...
§ 99 InvG Anwendbare Vorschriften (vom 01.07.2011)
... 1, § 124 Abs. 1 Satz 1 bis 4 und Abs. 2 sowie die §§ 125, 126, 127, 128 und 129 mit den folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden, soweit sich aus den Vorschriften dieses ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes
... 1, § 124 Abs. 1 Satz 1 bis 4 und Abs. 2 sowie die §§ 125, 126, 127, 128 und 129 mit den folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden, soweit sich aus den Vorschriften dieses ... sowie" gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 111. In § 129 Nr. 3 zweiter Halbsatz werden die Wörter „Art und Weise" durch die Wörter ...

OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 OGAW-IV-UmsG Änderung des Investmentgesetzes
... Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen". r) Die Angabe zu § 129 wird wie folgt gefasst: „§ 129 Veröffentlichungspflichten". ... r) Die Angabe zu § 129 wird wie folgt gefasst: „§ 129 Veröffentlichungspflichten". s) Nach § 129 werden die Angaben zum ... „§ 129 Veröffentlichungspflichten". s) Nach § 129 werden die Angaben zum Abschnitt 3 wie folgt gefasst: „Abschnitt 3 ... bis 3, § 19a, § 19c Absatz 1 Nummer 7 sowie die §§ 19g, 121, 124, 125, 128 und 129 dieses Gesetzes anzuwenden. Soweit diese Zweigniederlassungen Dienst- und Nebendienstleistungen im ... Dienstleistungsverkehrs nach Absatz 1 Satz 1 sind die §§ 19g, 121, 124, 125, 128 und 129 dieses Gesetzes entsprechend anzuwenden." c) Absatz 5 wird wie folgt ... ungeachtet der Anforderungen nach § 13 Absatz 4 die §§ 20 bis 65, 121, 127, 128 und 129 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Wortes ... auf die Bundesanstalt übertragen." 85. § 129 wird wie folgt gefasst: „§ 129 Veröffentlichungspflichten  ... 85. § 129 wird wie folgt gefasst: „§ 129 Veröffentlichungspflichten (1) Die Kapitalanlagegesellschaft hat sämtliche ... vor Umsetzung der Änderung in Textform mitzuteilen." 86. Nach § 129 wird Abschnitt 3 wie folgt gefasst: „Abschnitt 3 Öffentlicher Vertrieb von ...