interne Verweise§ 143 InvG Bußgeldvorschriften (vom 01.07.2011) ... vorliegen, 27. einer vollziehbaren Untersagung nach § 124 Abs. 4 Satz 1, § 133 Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, § 140 Abs. 2, 3, 4 oder 4a oder § 144 Abs. 2 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2748 i.V.m. 2009 I S. 470
Artikel 1 8. FinDAGKostVÄndV ... Kalenderjahr 4.1.3.6 Bearbeitung der Anzeigen nach § 133 Abs. 9 und § 140 Abs. 9 InvG; je Teilfonds gesondert ...
Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 08.06.2011 BGBl. I S. 1054
Artikel 1 11. FinDAGKostVÄndV ... „4.1.3.6 Bearbeitung der Anzeige nach § 133 Abs. 7 InvG; je Teilfonds oder Teilgesellschaftsvermögen gesondert ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2427
Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes ... Die Angaben zu Kapitel 5 werden wie folgt geändert: aa) Die Angabe zu § 133 wird wie folgt gefasst: § 133 Aufnahme, Untersagung und Einstellung des ... aa) Die Angabe zu § 133 wird wie folgt gefasst: § 133 Aufnahme, Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs". bb) Die ... 1 Nr. 1 kann mit einer englischen Übersetzung vorgelegt werden." 114. § 133 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: § 133 Aufnahme, Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs". b) Absatz ... vorliegen, 27. einer vollziehbaren Untersagung nach § 124 Abs. 4 Satz 1, § 133 Abs. 2, 3, 4 oder 4a, § 140 Abs. 2, 3, 4 oder 4a oder § 144 Abs. 2 Satz 3 ... Abs. 2, 3, 4 oder 4a oder § 144 Abs. 2 Satz 3 zuwiderhandelt, 28. entgegen § 133 Abs. 1 Satz 1 oder § 140 Abs. 1 Satz 1 den öffentlichen Vertrieb von ... Gesetzes bereits vor dem 28. Dezember 2007 vertrieben werden durften, vorbehaltlich des § 133 Abs. 9 erstmals vorzulegen, sobald dieser nach Vorschriften des Mitgliedstaates der ... die Bundesanstalt den weiteren öffentlichen Vertrieb der EG-Investmentanteile; § 133 Abs. 5 bis 7 gilt entsprechend." c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ...
OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 OGAW-IV-UmsG Änderung des Investmentgesetzes ... 132 Anzeige von EU-Investmentanteilen zum öffentlichen Vertrieb im Inland § 133 Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs § 134 ... unterliegt dieser Vertrieb lediglich den §§ 121 bis 127 sowie den §§ 130 bis 133. § 53 des Kreditwesengesetzes ist im Fall des Satzes 1 nicht anzuwenden. (2) Die ... der Änderungen schriftlich anzuzeigen. § 32 Absatz 3 und die §§ 130 bis 133 bleiben unberührt. (3) Die Bundesanstalt hat eine EU-Verwaltungsgesellschaft, ... der Änderungen schriftlich anzuzeigen. § 32 Absatz 3 und die §§ 130 bis 133 bleiben unberührt. (4) Auf die Zweigniederlassungen im Sinne des Absatzes 1 Satz ... Europäischen Kommission bestehenden Meldepflichten nach § 60 Absatz 2 Satz 4 und § 133 Absatz 3 Satz 3 bleiben unberührt." 18. § 16 wird wie folgt ... vor Umsetzung der Änderung diese Änderung in Textform mit. § 133 Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs (1) Die Bundesanstalt ist ... eingefügt. ee) In Nummer 27 wird die Angabe „§ 133 Abs. 2, 3, 4 oder 4a" durch die Wörter „§ 133 Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 1 ... wird die Angabe „§ 133 Abs. 2, 3, 4 oder 4a" durch die Wörter „§ 133 Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. ff) Nummer 28 wird die neue ... ersetzt. hh) In der neuen Nummer 29 werden die Wörter „§ 133 Abs. 1 Satz 1 oder" und die Wörter „EG-Investmentanteilen oder" gestrichen ...
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 7 TUG Änderung des Investmentgesetzes ... 2. In § 13 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 wird jeweils die Angabe „§§ 130 bis 134" durch die Angabe „§§ 130 bis 133 und § 32 Abs. 3" ... die Angabe „§§ 130 bis 134" durch die Angabe „§§ 130 bis 133 und § 32 Abs. 3" ersetzt. 3. § 32 wird wie folgt geändert: ... 134 wird aufgehoben. 6. In § 136 Abs. 5 wird die Angabe „§§ 130 bis 134" durch die Angabe „§§ 130 bis 133 und § 32 Abs. 3" ... wird die Angabe „§§ 130 bis 134" durch die Angabe „§§ 130 bis 133 und § 32 Abs. 3" ersetzt. ...
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