Eingangsformel - EG-TSE-Bußgeldverordnung (EGTSEBußgeldV k.a.Abk.)

V. v. 27.07.2001 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 24 V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388
Geltung ab 03.08.2001; FNA: 7831-1-52-1 Tierseuchenbekämpfung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 76 Abs. 4 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. April 2001 (BGBl. I S. 506) verordnet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:



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