§ 5 Erhebungen bei Unternehmen
Die Erhebungen erfassen jährlich
- I.
- bei höchstens 35.000 Unternehmen des Baugewerbes
- 1.
- die tätigen Personen,
- 2.
- die Lohn- und Gehaltssummen,
- 3.
- den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung,
- 4.
- die Investitionen,
- 5.
- den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern;
- II.
- bei höchstens 12.000 Unternehmen des Baugewerbes
- 1.
- die tätigen Personen,
- 2.
- den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung,
- 3.
- die selbst erstellten Anlagen,
- 4.
- die Material- und Warenbestände einschließlich fertiger und unfertiger Erzeugnisse am Anfang und Ende des Jahres,
- 5.
- den Material- und Wareneingang,
- 6.
- die Kosten nach Kostenarten,
- 7.
- die Umsatzsteuer,
- 8.
- die Subventionen;
bei Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, von denen höchstens 6.000 befragt werden, werden nur die Sachverhalte nach den Nummern 1, 2 und 6 sowie zusätzlich die Investitionen erfasst.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 9 ProdGewStatG Auskunftspflicht (vom 01.01.2016) ... ist der Inhaber, die Inhaberin, der Leiter oder die Leiterin der in den §§ 2 bis 6a bezeichneten Betriebe und Unternehmen sowie der in § 7 Abs. 2 Nr. 4 bezeichneten ...
Zitat in folgenden NormenUmweltstatistikgesetz (UStatG)
Artikel 1 G. v. 16.08.2005 BGBl. I S. 2446; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4363
§ 16 UStatG Übermittlung (vom 01.01.2022) ... B Ziffer I Nummer 1 und 4 und Buchstabe C Ziffer I Nummer 1 Buchstabe a und d und Nummer 2 sowie § 5 Ziffer I Nummer 1 und 3 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter immissionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1839
Gesetz zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer Statistikgesetze
G. v. 22.02.2021 BGBl. I S. 266
Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 399
Zitate in aufgehobenen TitelnStatistikanpassungsverordnung (StatAV)
V. v. 26.03.1991 BGBl. I S. 846; aufgehoben durch Artikel 52 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Verordnung über die Aussetzung der Material- und Wareneingangserhebung im Baugewerbe
V. v. 30.09.1988 BGBl. I S. 1779; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
§ 1 BauGStatAussV ... Material- und Wareneingangserhebung im Baugewerbe nach § 5 Buchstabe B des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe wird ...
Verordnung über die Aussetzung des Zensus im Produzierenden Gewerbe
V. v. 08.10.1985 BGBl. I S. 1956; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
§ 1 ProdGewZV ... Erhebungen nach § 3 Buchstabe D, § 5 Buchstabe C und § 6 Buchstabe C des Gesetzes werden ...
Verordnung über die statistische Erfassung des Material- und Wareneingangs im Bergbau und im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Baugewerbe
V. v. 20.10.1977 BGBl. I S. 1897; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
§ 1 MatStatV ... Jahr 1979 werden für das Jahr 1978 Erhebungen nach § 3 Buchstabe C Ziffer II und § 5 Buchstabe B Ziffer II des Gesetzes ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6337/a88038.htm