§ 12 - Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)

neugefasst durch B. v. 21.03.2002 BGBl. I S. 1181; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.02.2021 BGBl. I S. 266
Geltung ab 01.12.1975; FNA: 708-20 Wirtschaftsstatistik
|

§ 12 Übergangsregelung


§ 12 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Die Erhebung nach § 2 Satz 2 Buchstabe B Ziffer II Nr. 1 bis 3 wird erstmals im Jahr 2008 für das Jahr 2007 durchgeführt.


Text in der Fassung des Artikels 10 Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft G. v. 22. August 2006 BGBl. I S. 1970 m.W.v. 1. Januar 2007

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 12 ProdGewStatG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 10 Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
vom 22.08.2006 BGBl. I S. 1970

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 12 ProdGewStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 ProdGewStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProdGewStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
G. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 1970
Artikel 10 MEG I Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
... Auftrag desselben Unternehmens arbeiten." 5. Nach § 11 wird folgender § 12 eingefügt: „§ 12 Übergangsregelung Die Erhebung nach ... 5. Nach § 11 wird folgender § 12 eingefügt: „§ 12 Übergangsregelung Die Erhebung nach § 2 Satz 2 Buchstabe B Ziffer II Nr. 1 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Volkszählungsgesetz 1987
G. v. 08.11.1985 BGBl. I S. 2078; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1649
§ 15 VZG 1987 Trennung und Löschung
... durchgeführt werden, und zur Aktualisierung der Kartei im Produzierenden Gewerbe (§ 12 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe) jeweils für Unternehmen und ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed