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§ 3 - Verordnung über die Maßstäbe für die Ermittlung der optimalen Unternehmensgrößen im Steinkohlenbergbau (KohleUGrV k.a.Abk.)

V. v. 07.01.1969 BGBl. I S. 16
Geltung ab 12.01.1969; FNA: 750-13-2 Bergbau

§ 3 Investitionsplanung



Für Investitionen, die nach ihrer Art und ihrem Umfang für die Wirtschaftlichkeit des Steinkohlenbergbaus in einem Steinkohlenbergbaugebiet von Bedeutung sind, muß das Unternehmen gewährleisten, daß es diese für das Steinkohlenbergbaugebiet einheitlich zu planenden Investitionen in seinem Steinkohlenbergbaubereich in dem vorgesehenen Umfang vornehmen kann.



 

Zitierungen von § 3 Verordnung über die Maßstäbe für die Ermittlung der optimalen Unternehmensgrößen im Steinkohlenbergbau

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KohleUGrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KohleUGrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 KohleUGrV Optimale Unternehmensgröße, Steinkohlenbergbaubereich
... im Sinne des § 18 Abs. 1 des Gesetzes gelten die in den §§ 2 bis 5 festgesetzten Maßstäbe für den Steinkohlenbergbaubereich eines Unternehmens. ...