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Zitierungen von § 24 BVerfSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 BVerfSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVerfSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25a BVerfSchG Übermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen (vom 30.12.2023)
... 16 Jahre alt ist, darf das Bundesamt für Verfassungsschutz nur unter den Voraussetzungen des § 24 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe a und c übermitteln, zur Strafverfolgung jedoch nur bei dringendem Tatverdacht. ... angrenzt oder Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Nordatlantikvertrages ist, ist § 24 entsprechend anzuwenden. (6) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf ...
§ 25d BVerfSchG Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen (vom 30.12.2023)
... wurden. Die Übermittlung richtet sich in diesen Fällen nach den §§ 19 bis ...
 
Zitat in folgenden Normen

MAD-Gesetz (MADG)
Artikel 3 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2977; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
§ 12 MADG Verfahrensregeln für die Übermittlung von Informationen (vom 30.12.2023)
... die Übermittlung von Informationen nach diesem Gesetz finden die §§ 23 bis 25, 25c und 26 des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechende ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2499
Artikel 1a 1. G10uaÄndG Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... die Angabe „§ 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes" ersetzt. 4. § 24 wird wie folgt geändert: a) In § 24 Abs. 1 Satz 1 werden nach der Angabe ... ersetzt. 4. § 24 wird wie folgt geändert: a) In § 24 Abs. 1 Satz 1 werden nach der Angabe „§ 11" die Wörter „Abs. 1 Satz ... 11" die Wörter „Abs. 1 Satz 1" eingefügt. b) § 24 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Informationen einschließlich ...

Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
Artikel 1 NDRefG I Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... über ihre Handlungen und deren Anlass zu unterrichten." 4. Die §§ 23 bis 25 werden durch die folgenden §§ 23 bis 25d ersetzt: „§ 23 ... 4. Die §§ 23 bis 25 werden durch die folgenden §§ 23 bis 25d ersetzt: „§ 23 Übermittlungsverbot (1) ... mindestens einmal im Jahr über die Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 4. § 24 Minderjährigenschutz bei Inlandsübermittlung Das Bundesamt für ... 16 Jahre alt ist, darf das Bundesamt für Verfassungsschutz nur unter den Voraussetzungen des § 24 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe a und c übermitteln, zur Strafverfolgung jedoch nur bei dringendem Tatverdacht. Personenbezogene ... angrenzt oder Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Nordatlantikvertrages ist, ist § 24 entsprechend anzuwenden. (6) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf ... wurden. Die Übermittlung richtet sich in diesen Fällen nach den §§ 19 bis 25c." 5. Nach § 26 wird folgender § 26a eingefügt:  ...