Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben

§ 1 - Mindestnettobetrags-Verordnung 2005 (MinNettoV 2005 k.a.Abk.)

V. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3470; aufgehoben durch § 2 V. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3040
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 810-36-10 Arbeitsförderung
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§ 1



Die Mindestnettobeträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Altersteilzeitgesetzes in der bis zum 30. Juni 2004 gültigen Fassung ergeben sich aus der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Tabelle.



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