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Synopse aller Änderungen der AZRG-DV am 01.04.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. April 2020 durch Artikel 5 der BeschVuAufenthVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der AZRG-DV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

AZRG-DV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2020 geltenden Fassung
AZRG-DV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 5 V. v. 23.03.2020 BGBl. I S. 655
(Textabschnitt unverändert)

Anlage Daten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger


(zu übermittelnde Daten siehe BGBl. I 2007, S. 2012 - 2047)




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