Zitierungen von § 14 Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 BAMKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAMKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
V. v. 04.11.2013 BGBl. I S. 3950
Artikel 1 15. BAMKostOÄndV Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
... geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 13 und 14 werden aufgehoben. 2. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu ...


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