Zitierungen von § 3 ZIV
interne Verweise§ 2 ZIV Definition des wirtschaftlichen Eigentümers ... welche der wirtschaftliche Eigentümer ist, und deren Identität und Wohnsitz nach § 3 Abs. 2 der Zahlstelle mitteilt. (2) Liegen einer Zahlstelle Informationen vor, die den ... 1 Nr. 1 noch unter Absatz 1 Nr. 2, so unternimmt die Zahlstelle angemessene Schritte nach § 3 Abs. 2 zur Feststellung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers. Kann die ...
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