interne Verweise§ 17 ZIV Anwendungsbestimmungen (vom 01.01.2016) ... gilt auch für die im Jahr 2016 zu erhebende Quellensteuer. (3) § 16a gilt für Zinszahlungen, die nach dem 31. Dezember 2015 bis zu dem Zeitpunkt zufließen, ... eine Suspendierung oder eine Beendigung der Anwendung der Abkommen, die mit den in § 16a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Staaten oder abhängigen oder assoziierten Gebieten jeweils ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1722, 2017 I 2092, 2018 I 557
Artikel 2 3. StRVÄndV Änderung der Zinsinformationsverordnung ... Verordnung gilt auch für die im Jahr 2016 zu erhebende Quellensteuer. (3) § 16a gilt für Zinszahlungen, die nach dem 31. Dezember 2015 bis zu dem Zeitpunkt zufließen, ... eine Suspendierung oder eine Beendigung der Anwendung der Abkommen, die mit den in § 16a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Staaten oder abhängigen oder assoziierten Gebieten jeweils ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Zinsinformationsverordnung
V. v. 05.11.2007 BGBl. I S. 2562
Artikel 1 2. ZIVÄndV ... vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809), wird wie folgt geändert: 1. § 16a Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden vor dem Wort ...
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