Zitierungen von § 42 KFürsV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 KFürsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KFürsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 41 KFürsV Einzelfallprüfung (vom 21.12.2007)
... richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls. Hierbei sind vor allem die in den §§ 42 bis 47 aufgeführten Billigkeitsgründe zu ...
§ 43 KFürsV Art und Schwere der Schädigung (vom 01.07.2011)
... in Höhe von 0,75 vom Hundert des Bemessungsbetrags abzusetzen. § 42 bleibt ...
§ 48 KFürsV Besonderheiten bei Aufenthalt in Einrichtungen (vom 21.12.2007)
... in einer stationären oder teilstationären Einrichtung sind Freibeträge nach § 42 Abs. 1 und 2, § 43 und §§ 45 bis 47 sowie Erhöhungsbeträge nach § 44 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1114
Artikel 2 BVGuaÄndG Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge
... ersetzt. 9. § 36 Absatz 2 Nummer 3 wird aufgehoben. 10. § 42 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird durch die folgenden Absätze 1 und ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 18 BVGuSozEntsRÄndG Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge
... die Wörter „und Vermögen" eingefügt. 35. § 42 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... in einer stationären oder teilstationären Einrichtung sind Freibeträge nach § 42 Abs. 1 und 2, § 43 und §§ 45 bis 47 sowie Erhöhungsbeträge nach § 44 ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed