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Anlage 2 - Verordnung über die Anforderung an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft (LwHwPrüfAnerkV k.a.Abk.)

V. v. 01.08.2005 BGBl. I S. 2284, 2007 I S. 1899; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.08.2011 BGBl. I S. 1723
Geltung ab 11.08.2005; FNA: 806-22-7-1 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 2) Für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft anerkannte fachschulische Bildungsgänge



FachbereichFachrichtungAnerkannt für den Ausbildungsberuf
AgrarwirtschaftForstwirtschaftForstwirt/Forstwirtin
 GartenbauGärtner/Gärtnerin
 Hauswirtschaft
Ländliche Hauswirtschaft
Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
 LandbauLandwirt/Landwirtin
Tierwirt/Tierwirtin
Fachkraft Agrarservice
 LandwirtschaftLandwirt/Landwirtin
Tierwirt/Tierwirtin
Fachkraft Agrarservice
 Milch- und MolkereiwirtschaftMolkereifachmann/Molkereifachfrau
Milchtechnologe/Milchtechnologin
Milchwirtschaftlicher Laborant/ Milchwirtschaftliche Laborantin
 Weinbau und ÖnologieWinzer/Winzerin
TechnikAgrartechnikLandwirt/Landwirtin
Tierwirt/Tierwirtin Fachkraft
Agrarservice
 Gartenbau
Gartenbau - Produktion und Vermarktung
Garten- und Landschaftsbau
Gärtner/Gärtnerin
 Hauswirtschaft und ErnährungHauswirtschafter/ Hauswirtschafterin
 LandbauLandwirt/Landwirtin
Tierwirt/Tierwirtin
Fachkraft Agrarservice
 LandwirtschaftLandwirt/Landwirtin
Tierwirt/Tierwirtin
Fachkraft Agrarservice
 Milch- und MolkereitechnikMolkereifachmann/Molkereifachfrau
Milchtechnologe/Milchtechnologin
Milchwirtschaftlicher Laborant/ Milchwirtschaftliche Laborantin
 WaldwirtschaftForstwirt/Forstwirtin
 Weinbau und KellerwirtschaftWinzer/Winzerin
WirtschaftAgrarwirtschaftLandwirt/Landwirtin
Tierwirt/Tierwirtin
Fachkraft Agrarservice
 Hauswirtschaft
Ländliche Hauswirtschaft
Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin






 

Frühere Fassungen von Anlage 2 Verordnung über die Anforderung an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.08.2011Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft
vom 11.08.2011 BGBl. I S. 1723

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Anforderung an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 LwHwPrüfAnerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LwHwPrüfAnerkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 LwHwPrüfAnerkV Anerkennungen von Prüfungen (vom 15.08.2007)
... 1, 2. Abschlussprüfungen an deutschen Fachschulen gemäß der Anlage 2 , wenn diese Einrichtungen und Bildungsgänge zum Zeitpunkt der Prüfung die Anforderungen ...