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III. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 22.10.2002 BGBl. I S. 4206
Geltung ab 22.10.2002; FNA: 1103-4-19 Bundesregierung

III.



Die federführende Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Gentechnik wird vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auf das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft übertragen, damit auch die federführende Zuständigkeit für das Gentechnikgesetz. Davon unberührt bleibt die Zuständigkeit für medizinische Fragen, insbesondere das Arzneimittelwesen.

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