V. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 22.10.2002 BGBl. I S. 4206
Geltung ab 22.10.2002; FNA: 1103-4-19 Bundesregierung

V.



Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer übertragen.



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