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Änderung Anlage Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Leasingfachwirt/Geprüfte Leasingfachwirtin vom 03.04.2014

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Anlage a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.04.2014 geltenden Fassung
Anlage n.F. (neue Fassung)
in der am 03.04.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 10 V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 7 Abs. 3)


siehe BGBl. I 1995, S. 1574

(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)


1. Nach der Angabe '(BGBl. I S. 1570)' werden die Wörter ', die durch Artikel 10 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist,' eingefügt.

2. Vor dem Wort 'Datum' wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

'Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).'

 (keine frühere Fassung vorhanden)

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