Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.01.2018 aufgehoben
Teil 5 - Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung (MaKonV)
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Kurs- und Marktpreismanipulation vom 18. November 2003 (BGBl. I S. 2300) außer Kraft.
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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