Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 50 Kostenordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50 KostO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KostO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58 KostO Geschäfte außerhalb der Gerichtsstelle, an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit (vom 25.04.2013)
...  (4) Die Vorschriften dieses Paragraphen gelten nicht für Geschäfte der in § 50 Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie in §§ 51, 52 und 54 bezeichneten Art; im Fall des § ...
§ 120 KostO Ernennung von Sachverständigen, Bestellung eines Verwahrers, Verkauf oder Hinterlegung von Pfändern (vom 01.09.2009)
... gerichtlich Beweis erhoben, so werden daneben die Gebühren nach § 49 Abs. 1 und § 50 Abs. 1 Nr. 4 erhoben; 2. für die Bestellung eines Verwahrers nach §§ ...
§ 144 KostO Gebührenermäßigung
... die Gebühren für seine Tätigkeit selbst zufließen, die in den §§ 36 bis 59, 71, 133, 145 und 148 bestimmten Gebühren von 1. dem Bund, einem Land ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 12 SeeHaRefG Änderung der Kostenordnung
... (BGBl. I S. 2418) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 50 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 50 Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des ... ersetzt. 2. In § 58 Absatz 4 wird die Angabe „§ 50 Nr. 2 und 4" durch die Wörter „§ 50 Absatz 1 Nummer 2 und 4" ... 58 Absatz 4 wird die Angabe „§ 50 Nr. 2 und 4" durch die Wörter „§ 50 Absatz 1 Nummer 2 und 4" ...
Anzeige