... die Gebühren für seine Tätigkeit selbst zufließen, die in den §§ 36 bis 59, 71, 133, 145 und 148 bestimmten Gebühren von 1. dem Bund, einem Land ...
... eine dem Notar für das Hauptgeschäft oder für erfolglose Verhandlungen (§ 57 ) zustehende Gebühr abgegolten wird. (4) Keine Gebühr erhält der Notar ...