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Zitierungen von § 131d Kostenordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 131d KostO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KostO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 47 FGG-RG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (vom 05.08.2009)
... anzuwenden, dass das Dreifache der Gebühr erhoben wird." 34. § 131d wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 29a des ...
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