Änderung Anlage II AsylG vom 06.11.2014

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Anlage II AsylG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 06.11.2014 geltenden Fassung
Anlage II AsylG n.F. (neue Fassung)
in der am 23.12.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 19.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 382
(heute geltende Fassung) 
 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage II (zu § 29a)


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(Text neue Fassung)

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(heute geltende Fassung) 
 



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