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Zitierungen von § 73c AsylG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73c AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AsylG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
GEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes
... 68 Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2024/1348" ersetzt. 81. § 73c Absatz 2 Satz 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt: „§ 73b gilt entsprechend." ...
Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2817; berichtigt durch B. v. 07.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 63
Artikel 1 AsylVfBG Änderung des Asylgesetzes
... und Rücknahme der Rechtsstellung". c) Die Angaben zu den §§ 73 bis 74 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 73 Widerrufs- und ... § 73b Widerrufs- und Rücknahmeverfahren § 73c Ausländische Anerkennung als Flüchtling § 74 Klagefrist, ... Widerruf und Rücknahme der Rechtsstellung". 17. Die §§ 72 bis 73c werden wie folgt gefasst: „§ 72 Erlöschen (1) Die ... § 75 Absatz 2 gilt § 72 Absatz 2 ab der Vollziehbarkeit der Entscheidung. § 73c Ausländische Anerkennung als Flüchtling (1) Ist bei einem Ausländer, ...
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