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Zitierungen von § 71 AsylG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71 AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AsylG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 AsylG Unzulässige Anträge (vom 01.01.2023)
... gemäß § 27 betrachtet wird oder 5. im Falle eines Folgeantrags nach § 71 oder eines Zweitantrags nach § 71a ein weiteres Asylverfahren nicht durchzuführen ... Gründen nach Absatz 1 Nummer 5 gibt es dem Ausländer Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 71 Absatz 3 . (3) Erscheint der Ausländer nicht zur Anhörung über die ...
§ 30 AsylG Offensichtlich unbegründete Asylanträge (vom 27.02.2024)
... nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellt, 8. einen Folgeantrag ( § 71 Absatz 1 ) oder einen Zweitantrag (§ 71a Absatz 1) gestellt hat und ein weiteres Asylverfahren ...
§ 30a AsylG Beschleunigte Verfahren (vom 27.02.2024)
... nach § 29a oder § 30 als offensichtlich unbegründet oder c) im Fall des § 71 Absatz 4 . Die §§ 48 bis 50 bleiben ...
§ 33 AsylG Nichtbetreiben des Verfahrens (vom 01.01.2023)
... Asylverfahren nicht wieder aufzunehmen und ein Antrag nach Satz 1 oder Satz 3 ist als Folgeantrag ( § 71 ) zu behandeln, wenn 1. die Einstellung des Asylverfahrens zum Zeitpunkt der ...
§ 71a AsylG Zweitantrag (vom 28.08.2007)
... dass kein weiteres Asylverfahren durchzuführen ist, nicht erforderlich ist. § 71 Abs. 8 gilt entsprechend. (3) Der Aufenthalt des Ausländers gilt als ... oder unanfechtbarer Ablehnung eines Zweitantrags einen weiteren Asylantrag, gilt § 71 ...
§ 87a AsylG Übergangsvorschriften aus Anlass der am 1. Juli 1993 in Kraft getretenen Änderungen (vom 28.08.2007)
... die vor dem 1. Juli 1993 gestellt worden sind, gelten die Vorschriften der §§ 71 und 87 Abs. 1 Nr. 2 in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung. (3) Für die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
neugefasst durch B. v. 05.08.1997 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 1 AsylbLG Leistungsberechtigte (vom 01.06.2022)
... sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, 7. einen Folgeantrag nach § 71 des Asylgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71a des Asylgesetzes stellen oder 8. a) eine ...
§ 11 AsylbLG Ergänzende Bestimmungen (vom 20.04.2021)
... für Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 7, die einer Wohnverpflichtung nach § 71 Absatz 2 Satz 2 oder § 71a Absatz 2 Satz 1 des Asylgesetzes in Verbindung mit den §§ 47 bis 50 des ...

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 1 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 11 AufenthG Einreise- und Aufenthaltsverbot (vom 27.02.2024)
... festgestellt wurde und der keinen Aufenthaltstitel besitzt oder 2. dessen Antrag nach § 71 oder § 71a des Asylgesetzes wiederholt nicht zur Durchführung eines weiteren ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 1 AsylVfBeschlG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... durch die Wörter „Satz 1 Nummer 2 oder Satz 2" ersetzt. 27. § 71 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz ...

Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 390
Artikel 1 AsylVfBeschlG II Änderung des Asylgesetzes
... 29a oder § 30 als offensichtlich unbegründet oder c) im Fall des § 71 Absatz 4. Die §§ 48 bis 50 bleiben unberührt." 7. ... nicht wieder aufzunehmen und ein Antrag nach Satz 2 oder Satz 4 ist als Folgeantrag (§ 71 ) zu behandeln, wenn 1. die Einstellung des Asylverfahrens zum Zeitpunkt der ...
Artikel 3 AsylVfBeschlG II Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 7, die einer Wohnverpflichtung nach § 71 Absatz 2 Satz 2 oder § 71a Absatz 2 Satz 1 des Asylgesetzes in Verbindung mit den ...

Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... wurde und der keinen Aufenthaltstitel besitzt oder 2. dessen Antrag nach § 71 oder § 71a des Asylverfahrensgesetzes bestandskräftig wiederholt nicht zur ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 3 EUAufhAsylRUG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... die Ausstellung der Bescheinigung zu beantragen." 43. In § 71 Abs. 5 Satz 2 werden die Wörter „der Folgeantrag ist offensichtlich unschlüssig ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
Artikel 4 AufenthRÄndG 2011 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... „einen Monat" durch die Angabe „30 Tage" ersetzt. 5. In § 71 Absatz 6 Satz 2 wird nach der Angabe „Abs. 1" die Angabe „und 2" ...

Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 6 InteG Änderung des Asylgesetzes
... § 27 betrachtet wird oder 5. im Falle eines Folgeantrags nach § 71 oder eines Zweitantrags nach § 71a ein weiteres Asylverfahren nicht durchzuführen ... nach Absatz 1 Nummer 5 gibt es dem Ausländer Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 71 Absatz 3. (3) Erscheint der Ausländer nicht zur Anhörung über die ...

Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 2 RüfüVG Änderung des Asylgesetzes
... Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellt, 8. einen Folgeantrag ( § 71 Absatz 1 ) oder einen Zweitantrag (§ 71a Absatz 1) gestellt hat und ein weiteres Asylverfahren ... und das Wort „sechs" durch das Wort „zwölf" ersetzt. 12. § 71 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
Artikel 1 2. AusrPflDVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... festgestellt wurde und der keinen Aufenthaltstitel besitzt oder 2. dessen Antrag nach § 71 oder § 71a des Asylgesetzes wiederholt nicht zur Durchführung eines weiteren ...