Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben

Eingangsformel - Länderrisikoverordnung (LrV)

V. v. 19.12.1985 BGBl. I S. 2497; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 20.12.2017 BGBl. I S. 4024
Geltung ab 29.12.1985; FNA: 7610-2-12 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Eingangsformel



Auf Grund des § 25 Abs. 4 des Gesetzes über das Kreditwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 1985 (BGBl. I S. 1472) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen vom 28. Juni 1985 (BGBl. I S. 1255) wird im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank verordnet:



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