Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 27 Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Wetterdienst des Bundes im Deutschen Wetterdienst und im Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 LAP-mWD/BwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-mWD/BwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 LAP-mWD/BwV Leistungsnachweise
... Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen sind die §§ 26 und 27 entsprechend anzuwenden. Über die Folgen entscheidet die Stelle, die die Aufgabe des ...
§ 30 LAP-mWD/BwV Zeugnis
... Unrichtige Prüfungszeugnisse sind zurückzugeben. In den Fällen des § 27 Abs. 3 Satz 1 ist das Prüfungszeugnis ...
§ 31 LAP-mWD/BwV Prüfungsakten, Einsichtnahme
... beginnt mit dem Tag nach der mündlichen Prüfung. In den Fällen des § 27 Abs. 3 Satz 1 endet die Aufbewahrungsfrist fünf Jahre nach Eintritt der Bestandskraft des ...
Anzeige