Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 5 SeeHaRefG Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes ... 557 bis 569 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden." 4. § 77 wird wie folgt gefasst: „§ 77 Auf die Beförderung von ... anzuwenden." 4. § 77 wird wie folgt gefasst: „§ 77 Auf die Beförderung von Fahrgästen und ihrem Gepäck auf Flüssen ...
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