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Synopse aller Änderungen der BADV am 20.12.2018

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 20. Dezember 2018 durch Artikel 1 der 5. BADVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BADV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BADV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.12.2018 geltenden Fassung
BADV n.F. (neue Fassung)
in der am 20.12.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 06.12.2018 BGBl. I S. 2442
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 5 (zu § 3 Abs. 2)


(siehe BGBl. I 1997 S. 2893ff)




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