Über die Leistungen und den Befähigungsstand der Anwärterinnen und Anwärter wird während der Praktika I und II für jedes Ausbildungsgebiet, dem Anwärterinnen und Anwärter nach dem Ausbildungsplan mindestens für einen Monat zugewiesen sind, eine schriftliche Bewertung nach §
39 abgegeben.
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Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
V. v. 19.08.2008 BGBl. I S. 1737
Artikel 1 2. LAP-gntDAIVVÄndV ... während der fachtheoretischen Studien". g) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: § 24 Bewertung während der Praktika". ... g) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: § 24 Bewertung während der Praktika". h) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt ... die Stelle, die die Aufgabe des Leistungsnachweises bestimmt hat." 22. § 24 wird wie folgt gefasst: § 24 Bewertung während der Praktika ... bestimmt hat." 22. § 24 wird wie folgt gefasst: § 24 Bewertung während der Praktika Über die Leistungen und den ...