Geräte dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Schutzanforderungen des §
3 Abs. 1 erfüllen. Sie dürfen ferner nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie auch den übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes bei ordnungsgemäßer Montage, Unterhaltung und bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechen.
§ 12 EMVG ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3a Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 ein Gerät in Verkehr bringt, ...