Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.02.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 13 - Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG)

G. v. 18.09.1998 BGBl. I S. 2882; aufgehoben durch § 24 G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 220
Geltung ab 25.09.1998; FNA: 9022-10 Funkrecht
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§ 13 Zwangsgeld



Zur Durchsetzung der Anordnungen nach § 8 Abs. 2 bis 6 und 8 sowie § 9 kann nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes ein Zwangsgeld bis zu fünfhunderttausend Euro festgesetzt werden.



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