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§ 130 - Markengesetz (MarkenG)

G. v. 25.10.1994 BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156, 1996 I S. 682; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 423-5-2 Warenzeichenrecht
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§ 130 Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt; nationales Einspruchsverfahren



(1) 1Zuständige Behörde für die Prüfung von Anträgen auf Eintragung einer geografischen Angabe und Entscheidungen in der nationalen Phase im Sinne von Kapitel 2 der Verordnung (EU) 2023/2411 ist das Deutsche Patent- und Markenamt. 2Für die Einreichung von Anträgen gilt § 32 Absatz 1 entsprechend.

(2) Für die in diesem Abschnitt geregelten Verfahren sind die im Deutschen Patent- und Markenamt errichteten Markenabteilungen zuständig.

(3) 1Bei der Prüfung des Antrags auf Eintragung einer geografischen Angabe nach Artikel 14 der Verordnung (EU) 2023/2411 holt das Deutsche Patent- und Markenamt die Stellungnahmen folgender Behörden und Einrichtungen ein:

1.
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie sonstiger zuständiger Bundesministerien,

2.
der zuständigen Fachministerien der betroffenen Länder,

3.
der zuständigen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern,

4.
der zuständigen Institutionen und Verbände von Sprachgemeinschaften, sofern der Antrag eine geografische Angabe in einer Regional- oder Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen betrifft, sowie

5.
sonstiger öffentlicher Körperschaften, Verbände und Wirtschaftsorganisationen des betroffenen Industriebereichs oder Handwerks.

2Hierzu kann das Deutsche Patent- und Markenamt diesen Ministerien, Körperschaften, Verbänden und Organisationen den Antrag übermitteln.

(3a) Die ablehnende Entscheidung nach Artikel 14 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung (EU) 2023/2411 ergeht durch Beschluss.

(4) 1Erfüllt der Antrag die in Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/2411 genannten Anforderungen, veröffentlicht das Deutsche Patent- und Markenamt den Antrag. 2Gegen den Antrag kann innerhalb von zwei Monaten seit Veröffentlichung von jeder Person mit einem berechtigten Interesse, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen oder ansässig ist, beim Deutschen Patent- und Markenamt Einspruch eingelegt werden.

(5) 1Entspricht der Antrag unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Einspruchsverfahrens und etwaiger Änderungen am Antrag den Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/2411 und den zu ihrer Durchführung erlassenen Vorschriften, stellt das Deutsche Patent- und Markenamt dies durch Beschluss fest und reicht den Antrag beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum ein. 2Andernfalls wird der Antrag durch Beschluss zurückgewiesen. 3Der Beschluss nach Satz 1 und nach Satz 2 ist dem Antragsteller und denjenigen zuzustellen, die fristgemäß Einspruch eingelegt haben.

(6) Das Deutsche Patent- und Markenamt macht für jedes Eintragungsverfahren auf seiner Internetseite Folgendes zugänglich:

1.
den als geografische Angabe zu schützenden Namen,

2.
das Datum des Antragseingangs,

3.
die nach der Verordnung (EU) 2023/2411 zu veröffentlichenden Anträge, Beschlüsse und Änderungen,

4.
die Einspruchsfrist,

5.
das Datum einer Übermittlung des Antrags an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sowie die Nummer, unter der die geografische Angabe im Unionsregister veröffentlicht werden soll,

6.
das Datum einer Unterrichtung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum über die Anfechtung einer Entscheidung nach Absatz 5 und über die Rechtskraft der Erklärung der Ungültigkeit einer solchen Entscheidung und

7.
Termine öffentlicher Verhandlungen nach § 67 Absatz 2.





 

Frühere Fassungen von § 130 MarkenG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.01.2026Artikel 5 Geoschutzreformgesetz
vom 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
aktuell vorher 28.06.2024Artikel 1 Agrargeoschutz-Verweisanpassungsverordnung (AgrarGeoSVAV)
vom 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
aktuell vorher 01.07.2016Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
vom 04.04.2016 BGBl. I S. 558
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 206 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 17.10.2013Artikel 4 Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
vom 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
aktuell vorher 01.09.2008Artikel 4 Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
vom 07.07.2008 BGBl. I S. 1191
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 107 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 130 MarkenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 130 MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 132 MarkenG Antrag auf Änderung der Produktspezifikation; Löschungsverfahren (vom 16.01.2026)
... im Sinne des Artikels 31 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/2411 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend. (2) Für Anträge auf Genehmigung von ... 6 der Verordnung (EU) 2023/2411, gelten die Artikel 14 bis 17 der Verordnung (EU) 2023/2411 und § 130 entsprechend mit der Maßgabe, dass das Deutsche Patent- und Markenamt den Antrag nicht beim ... geografischen Angabe nach Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/2411 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend. (4) In den Verfahren nach dieser Vorschrift gibt das ...
§ 133 MarkenG Rechtsmittel (vom 16.01.2026)
... und die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof statt. Gegen eine Entscheidung nach § 130 Absatz 5 Satz 1 steht die Beschwerde denjenigen Personen zu, die gegen den Antrag fristgerecht Einspruch eingelegt ... behandeln und erneut nach Artikel 15 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2023/2411 und nach § 130 Absatz 5 verfahren. Wird gegen den in dem Verfahren nach Satz 1 ergehenden Beschluss erneut ...
§ 138 MarkenG Sonstige Vorschriften für das Verfahren bei Anträgen und Einsprüchen nach der Verordnung (EU) 2023/2411; Verordnungsermächtigung (vom 16.01.2026)
... auf internationale Registrierung und des Tragens der damit verbundenen Gebühren ( §§ 130 bis 132a) festzulegen. (2) Das Bundesministerium der Justiz und für ...
 
Zitat in folgenden Normen

Markenverordnung (MarkenV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 872; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
§ 48 MarkenV Veröffentlichung des Antrags (vom 16.01.2026)
... In der Veröffentlichung des Antrags ( § 130 Absatz 4 des Markengesetzes in der vor dem 16. Januar 2026 geltenden Fassung) sind mindestens anzugeben: 1. der ... (2) In der Veröffentlichung ist auf die Möglichkeit des Einspruchs nach § 130 Absatz 4 des Markengesetzes in der vor dem 16. Januar 2026 geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 10 Absatz 4 der ...
§ 49 MarkenV Nationaler Einspruch (vom 16.01.2026)
... Der Einspruch nach § 130 Absatz 4 des Markengesetzes in der vor dem 16. Januar 2026 geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 10 Absatz 4 der ...

Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 16.01.2026)
... und Ursprungsbezeichnungen 336 100 Eintragungsverfahren ( § 130 MarkenG ) 900 336 150 Nationales Einspruchsverfahren (§ ... MarkenG) 900 336 150 Nationales Einspruchsverfahren ( § 130 Abs. 4 MarkenG ) 120 336 200 (aufgehoben)  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Agrargeoschutz-Verweisanpassungsverordnung (AgrarGeoSVAV)
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Artikel 1 AgrarGeoSVAV Änderung des Markengesetzes
... Nr. 1151/2012" durch die Angabe „Verordnung (EU) 2024/1143" ersetzt. 3. § 130 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „Artikel 11 ... S. 1) in ihrer jeweils in Bezug genommenen Fassung weiterhin Anwendung finden, sind die § 130 Absatz 1, 5 und 6 Satz 1 , § 131 Absatz 1, § 132, § 134 Absatz 1 und 6 Satz 1, § 135 Absatz 1 sowie die ...

Geoschutzreformgesetz
G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Artikel 5 AgrarGeoSchRefG Änderung des Markengesetzes
... Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2023/2411". e) Vor der Angabe zu § 130 wird die folgende Angabe eingefügt: „§ 129a Geltungsbereich". ... von geografischen Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2023/2411". 23. Vor § 130 wird der folgende § 129a eingefügt: „§ 129a Geltungsbereich ... für geografische Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2023/2411." 24. § 130 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ... im Sinne des Artikels 31 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/2411 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend. (2) Für Anträge auf Genehmigung von ... 6 der Verordnung (EU) 2023/2411, gelten die Artikel 14 bis 17 der Verordnung (EU) 2023/2411 und § 130 entsprechend mit der Maßgabe, dass das Deutsche Patent- und Markenamt den Antrag nicht beim ... geografischen Angabe nach Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/2411 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend. (4) In den Verfahren nach dieser Vorschrift gibt das Deutsche ... und die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof statt. Gegen eine Entscheidung nach § 130 Absatz 5 Satz 1 steht die Beschwerde denjenigen Personen zu, die gegen den Antrag fristgerecht Einspruch eingelegt ... behandeln und erneut nach Artikel 15 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2023/2411 und nach § 130 Absatz 5 verfahren. Wird gegen den in dem Verfahren nach Satz 1 ergehenden Beschluss erneut Beschwerde ... auf internationale Registrierung und des Tragens der damit verbundenen Gebühren ( §§ 130 bis 132a) festzulegen." 30. § 139 wird durch den folgenden § 139 ...
Artikel 7 AgrarGeoSchRefG Änderung der Markenverordnung
... folgt geändert: a) In Absatz 1 in der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „( § 130 Abs. 4 des Markengesetzes )" durch die Angabe „(§ 130 Absatz 4 des Markengesetzes in der vor dem 16. Januar ... 1 wird die Angabe „(§ 130 Abs. 4 des Markengesetzes)" durch die Angabe „( § 130 Absatz 4 des Markengesetzes in der vor dem 16. Januar 2026 geltenden Fassung)" ersetzt. b) In Absatz 2 wird ... Januar 2026 geltenden Fassung)" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „ § 130 Abs. 4 des Markengesetzes " durch die Angabe „§ 130 Absatz 4 des Markengesetzes in der vor dem 16. Januar ... Absatz 2 wird die Angabe „§ 130 Abs. 4 des Markengesetzes" durch die Angabe „ § 130 Absatz 4 des Markengesetzes in der vor dem 16. Januar 2026 geltenden Fassung" ersetzt. 3. In § 49 Absatz ... 2026 geltenden Fassung" ersetzt. 3. In § 49 Absatz 1 wird die Angabe „ § 130 Abs. 4 des Markengesetzes " durch die Angabe „§ 130 Absatz 4 des Markengesetzes in der vor dem 16. Januar ... Absatz 1 wird die Angabe „§ 130 Abs. 4 des Markengesetzes" durch die Angabe „ § 130 Absatz 4 des Markengesetzes in der vor dem 16. Januar 2026 geltenden Fassung" ersetzt. 4. Die Überschrift ...

Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 558
Artikel 4 DesignGuaÄndG Änderung des Markengesetzes
... die Angabe „Verordnung (EU) Nr. 1151/2012" ersetzt. d) Die Angabe zu § 130 wird wie folgt gefasst: „§ 130 Verfahren vor dem Deutschen Patent- und ... d) Die Angabe zu § 130 wird wie folgt gefasst: „§ 130 Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt; nationales Einspruchsverfahren".  ... durch die Angabe „Verordnung (EU) Nr. 1151/2012" ersetzt. 18. § 130 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 130 Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt; nationales Einspruchsverfahren".  ...
Artikel 13 DesignGuaÄndG Änderung des Patentkostengesetzes
... und Ursprungsbezeichnungen 336.100 Eintragungsverfahren (§ 130 MarkenG) 900 336.150 Nationales Einspruchsverfahren ... 900 336.150 Nationales Einspruchsverfahren (§ 130 Abs. 4 MarkenG) 120 336.200 Zwischenstaatliches ...

Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 4 GeschmMRModG Änderung des Markengesetzes
... die Wörter „§ 140 Absatz 3 und § 142" ersetzt. 3. In § 130 Absatz 4 Satz 2 wird das Wort „vier" durch das Wort „zwei" ersetzt.  ...

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 4 GEigDuVeG Änderung des Markengesetzes
... „Verordnung (EG) Nr. 510/2006" ersetzt. e) Die Angaben zu den §§ 130 bis 133 werden wie folgt gefasst: „§ 130 Verfahren vor dem Patentamt; ... Die Angaben zu den §§ 130 bis 133 werden wie folgt gefasst: „§ 130 Verfahren vor dem Patentamt; Einspruch gegen den Antrag § 131 Einspruch gegen ... und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 § 130 Verfahren vor dem Patentamt; Einspruch gegen den Antrag (1) Anträge auf ... nach Artikel 9 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend. Eine Gebühr ist nicht zu zahlen. (2) Für Anträge ... nach Artikel 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend. § 133 Rechtsmittel Gegen Entscheidungen, die ... und die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof statt. Gegen eine Entscheidung nach § 130 Abs. 5 Satz 1 steht die Beschwerde denjenigen Personen zu, die gegen den Antrag fristgerecht ... Einspruch eingelegt haben oder die durch den stattgebenden Beschluss auf Grund der nach § 130 Abs. 5 Satz 4 veröffentlichten geänderten Angaben in ihrem berechtigten Interesse ... über das Antrags-, Einspruchs-, Änderungs- und Löschungsverfahren (§§ 130 bis 132) zu treffen. (2) Das Bundesministerium der Justiz kann die Ermächtigung ...

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 3 MaMoG Änderung des Patentkostengesetzes
... und Ursprungsbezeichnungen 336 100 Eintragungsverfahren ( § 130 MarkenG ) 900 336 150 Nationales Einspruchsverfahren (§ ... MarkenG) 900 336 150 Nationales Einspruchsverfahren ( § 130 Abs. 4 MarkenG ) 120 336 200 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 107 9. ZustAnpV Markengesetz
... vom 21. Juni 2006 (BGBl. I S. 1318), wird wie folgt geändert: 1. In § 130 Abs. 3 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" ...

Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 15.10.2008 BGBl. I S. 1995
Artikel 1 MarkenVuaÄndV Änderung der Markenverordnung
... des Antrags (1) In der Veröffentlichung des Antrags im Markenblatt (§ 130 Abs. 4 des Markengesetzes) sind mindestens anzugeben: 1. der Name und die Anschrift ... (2) In der Veröffentlichung ist auf die Möglichkeit des Einspruchs nach § 130 Abs. 4 des Markengesetzes in Verbindung mit Artikel 5 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 ... hinzuweisen. § 49 Nationaler Einspruch (1) Der Einspruch nach § 130 Abs. 4 des Markengesetzes in Verbindung mit Artikel 5 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 soll ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 206 10. ZustAnpV Änderung des Markengesetzes
... die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt. 2. § 130 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 werden die Wörter ...