Synopse aller Änderungen des MarkenG am 15.12.2018

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 15. Dezember 2018 durch Artikel 1 des MaMoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des MarkenG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

MarkenG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.12.2018 geltenden Fassung
MarkenG n.F. (neue Fassung)
in der am 15.12.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Teil 1 Anwendungsbereich
    § 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen
    § 2 Anwendung anderer Vorschriften
Teil 2 Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
    Abschnitt 1 Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang
       § 3 Als Marke schutzfähige Zeichen
       § 4 Entstehung des Markenschutzes
       § 5 Geschäftliche Bezeichnungen
       § 6 Vorrang und Zeitrang
    Abschnitt 2 Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung
       § 7 Inhaberschaft
       § 8 Absolute Schutzhindernisse
       § 9 Angemeldete oder eingetragene Marken als relative Schutzhindernisse
       § 10 Notorisch bekannte Marken
       § 11 Agentenmarken
       § 12 Durch Benutzung erworbene Marken und geschäftliche Bezeichnungen mit älterem Zeitrang
       § 13 Sonstige ältere Rechte
    Abschnitt 3 Schutzinhalt, Rechtsverletzungen
       § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

       § 14a Waren unter zollamtlicher Überwachung
       § 15 Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch
       § 16 Wiedergabe einer eingetragenen Marke in Nachschlagewerken
       § 17 Ansprüche gegen Agenten oder Vertreter
       § 18 Vernichtungs- und Rückrufansprüche
       § 19 Auskunftsanspruch
       § 19a Vorlage- und Besichtigungsansprüche
       § 19b Sicherung von Schadensersatzansprüchen
       § 19c Urteilsbekanntmachung
       § 19d Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
    Abschnitt 4 Schranken des Schutzes
       § 20 Verjährung
       § 21 Verwirkung von Ansprüchen
       § 22 Ausschluß von Ansprüchen bei Bestandskraft der Eintragung einer Marke mit jüngerem Zeitrang
       § 23 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgeschäft
       § 24 Erschöpfung
       § 25 Ausschluß von Ansprüchen bei mangelnder Benutzung
       § 26 Benutzung der Marke
    Abschnitt 5 Marken als Gegenstand des Vermögens
       § 27 Rechtsübergang
       § 28 Vermutung der Rechtsinhaberschaft, Zustellungen an den Inhaber
       § 29 Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
       § 30 Lizenzen
       § 31 Angemeldete Marken
Teil 3 Verfahren in Markenangelegenheiten
    Abschnitt 1 Eintragungsverfahren
       § 32 Erfordernisse der Anmeldung
       § 33 Anmeldetag, Anspruch auf Eintragung, Veröffentlichung der Anmeldung
       § 34 Ausländische Priorität
       § 35 Ausstellungspriorität
       § 36 Prüfung der Anmeldungserfordernisse
       § 37 Prüfung auf absolute Schutzhindernisse
       § 38 Beschleunigte Prüfung
       § 39 Zurücknahme, Einschränkung und Berichtigung der Anmeldung
       § 40 Teilung der Anmeldung
       § 41 Eintragung, Veröffentlichung und Markeninformation
       § 42 Widerspruch
       § 43 Einrede mangelnder Benutzung, Entscheidung über den Widerspruch
       § 44 Eintragungsbewilligungsklage
    Abschnitt 2 Berichtigung, Teilung, Schutzdauer und Verlängerung
       § 45 Berichtigung des Registers und von Veröffentlichungen
       § 46 Teilung der Eintragung
       § 47 Schutzdauer und Verlängerung
    Abschnitt 3 Verzicht, Verfall und Nichtigkeit, Löschungsverfahren
       § 48 Verzicht
       § 49 Verfall
       § 50 Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
       § 51 Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte
       § 52 Wirkungen der Löschung wegen Verfalls oder Nichtigkeit
       § 53 Löschung durch das Patentamt wegen Verfalls
       § 54 Löschungsverfahren vor dem Patentamt wegen absoluter Schutzhindernisse
       § 55 Löschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten
    Abschnitt 4 Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Patentamt
       § 56 Zuständigkeiten im Patentamt
       § 57 Ausschließung und Ablehnung
       § 58 Gutachten
       § 59 Ermittlung des Sachverhalts, rechtliches Gehör
       § 60 Ermittlungen, Anhörungen, Niederschrift
       § 61 Beschlüsse, Rechtsmittelbelehrung
       § 62 Akteneinsicht, Registereinsicht
       § 62a Datenschutz
       § 63 Kosten der Verfahren
       § 64 Erinnerung
       § 64a Kostenregelungen im Verfahren vor dem Patentamt
       § 65 Rechtsverordnungsermächtigung
    Abschnitt 5 Verfahren vor dem Patentgericht
       § 66 Beschwerde
       § 67 Beschwerdesenate, Öffentlichkeit der Verhandlung
       § 68 Beteiligung des Präsidenten des Patentamts
       § 69 Mündliche Verhandlung
       § 70 Entscheidung über die Beschwerde
       § 71 Kosten des Beschwerdeverfahrens
       § 72 Ausschließung und Ablehnung
       § 73 Ermittlung des Sachverhalts, Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
       § 74 Beweiserhebung
       § 75 Ladungen
       § 76 Gang der Verhandlung
       § 77 Niederschrift
       § 78 Beweiswürdigung, rechtliches Gehör
       § 79 Verkündung, Zustellung, Begründung
       § 80 Berichtigungen
       § 81 Vertretung, Vollmacht
       § 81a Verfahrenskostenhilfe
       § 82 Anwendung weiterer Vorschriften, Anfechtbarkeit, Akteneinsicht
    Abschnitt 6 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
       § 83 Zugelassene und zulassungsfreie Rechtsbeschwerde
       § 84 Beschwerdeberechtigung, Beschwerdegründe
       § 85 Förmliche Voraussetzungen
       § 86 Prüfung der Zulässigkeit
       § 87 Mehrere Beteiligte
       § 88 Anwendung weiterer Vorschriften
       § 89 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
       § 89a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
       § 90 Kostenentscheidung
    Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften
       § 91 Wiedereinsetzung
       § 91a Weiterbehandlung der Anmeldung
       § 92 Wahrheitspflicht
       § 93 Amtssprache und Gerichtssprache
       § 93a Entschädigung von Zeugen, Vergütung von Sachverständigen
       § 94 Zustellungen; Verordnungsermächtigung
       § 95 Rechtshilfe
       § 95a Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung
       § 96 Inlandsvertreter
       § 96a Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Teil 4 Kollektivmarken
    § 97 Kollektivmarken
    § 98 Inhaberschaft
    § 99 Eintragbarkeit von geographischen Herkunftsangaben als Kollektivmarken
    § 100 Schranken des Schutzes, Benutzung
    § 101 Klagebefugnis, Schadensersatz
    § 102 Markensatzung
    § 103 Prüfung der Anmeldung
    § 104 Änderung der Markensatzung
    § 105 Verfall
    § 106 Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
Teil 5 Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen, Gemeinschaftsmarken
    Abschnitt 1 Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen
       § 107 Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes; Sprache
       § 108 Antrag auf internationale Registrierung
       § 109 Gebühren
       § 110 Eintragung im Register
       § 111 Nachträgliche Schutzerstreckung
       § 112 Wirkung der internationalen Registrierung
       § 113 Prüfung auf absolute Schutzhindernisse
       § 114 Widerspruch
       § 115 Nachträgliche Schutzentziehung
       § 116 Widerspruch und Antrag auf Löschung aufgrund einer international registrierten Marke
       § 117 Ausschluß von Ansprüchen wegen mangelnder Benutzung
       § 118 Zustimmung bei Übertragungen international registrierter Marken
    Abschnitt 2 Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen
       § 119 Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes; Sprachen
       § 120 Antrag auf internationale Registrierung
       § 121 Gebühren
       § 122 Vermerk in den Akten, Eintragung im Register
       § 123 Nachträgliche Schutzerstreckung
       § 124 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wirkung der nach dem Madrider Markenabkommen international registrierten Marken
       § 125 Umwandlung einer internationalen Registrierung
    Abschnitt 3 Gemeinschaftsmarken
       § 125a Anmeldung von Gemeinschaftsmarken beim Patentamt
       § 125b Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes
       § 125c Nachträgliche Feststellung der Ungültigkeit einer Marke
       § 125d Umwandlung von Gemeinschaftsmarken
       § 125e Gemeinschaftsmarkengerichte, Gemeinschaftsmarkenstreitsachen
       § 125f Unterrichtung der Kommission
       § 125g Örtliche Zuständigkeit der Gemeinschaftsmarkengerichte
       § 125h Insolvenzverfahren
       § 125i Erteilung der Vollstreckungsklausel
Teil 6 Geographische Herkunftsangaben
    Abschnitt 1 Schutz geographischer Herkunftsangaben
       § 126 Als geographische Herkunftsangaben geschützte Namen, Angaben oder Zeichen
       § 127 Schutzinhalt
       § 128 Ansprüche wegen Verletzung
       § 129 Verjährung
    Abschnitt 2 Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
       § 130 Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt; nationales Einspruchsverfahren
       § 131 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren
       § 132 Antrag auf Änderung der Spezifikation, Löschungsverfahren
       § 133 Rechtsmittel
       § 133a (aufgehoben)
       § 134 Überwachung
       § 135 Ansprüche wegen Verletzung
       § 136 Verjährung
    Abschnitt 3 Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen
       § 137 Nähere Bestimmungen zum Schutz einzelner geographischer Herkunftsangaben
       § 138 Sonstige Vorschriften für das Verfahren bei Anträgen und Einsprüchen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
       § 139 Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1151/2012; Verordnungsermächtigung
Teil 7 Verfahren in Kennzeichenstreitsachen
    § 140 Kennzeichenstreitsachen
    § 141 Gerichtsstand bei Ansprüchen nach diesem Gesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
    § 142 Streitwertbegünstigung
Teil 8 Straf- und Bußgeldvorschriften, Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
    Abschnitt 1 Straf- und Bußgeldvorschriften
       § 143 Strafbare Kennzeichenverletzung
       § 143a Strafbare Verletzung der Gemeinschaftsmarke
       § 144 Strafbare Benutzung geographischer Herkunftsangaben
       § 145 Bußgeldvorschriften
    Abschnitt 2 Beschlagnahme von Waren bei der Einfuhr und Ausfuhr
       § 146 Beschlagnahme bei der Verletzung von Kennzeichenrechten
       § 147 Einziehung, Widerspruch, Aufhebung der Beschlagnahme
       § 148 Zuständigkeiten, Rechtsmittel
       § 149 Schadensersatz bei ungerechtfertigter Beschlagnahme
       § 150 Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
       § 151 Verfahren nach deutschem Recht bei geographischen Herkunftsangaben
Teil 9 Übergangsvorschriften
    § 152 Anwendung dieses Gesetzes
    § 153 Schranken für die Geltendmachung von Verletzungsansprüchen
    § 154 Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Konkursverfahren
    § 155 Lizenzen
    § 156 Löschung einer eingetragenen Marke wegen absoluter Schutzhindernisse
    § 157 Löschung einer eingetragenen Marke wegen des Bestehens älterer Rechte
    § 158 Übergangsvorschriften
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 14a (neu)




§ 14a Waren unter zollamtlicher Überwachung


vorherige Änderung

 


(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung ist berechtigt, Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr Waren in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen, ohne die Waren dort in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen, wenn die Waren, einschließlich ihrer Verpackung, aus Drittstaaten stammen und ohne Zustimmung eine Marke oder eine geschäftliche Bezeichnung aufweisen, die mit der für derartige Waren eingetragenen Marke oder geschäftlichen Bezeichnung identisch ist oder in ihren wesentlichen Aspekten nicht von dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung zu unterscheiden ist.

(2) Die Berechtigung des Inhabers der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung nach Absatz 1 erlischt, wenn während eines Verfahrens, das der Feststellung dient, ob eine eingetragene Marke oder eine geschäftliche Bezeichnung verletzt wurde, und das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates (ABl. L 181 vom 29.6.2013, S. 15) eingeleitet wurde, der zollrechtliche Anmelder oder der Besitzer der Waren nachweist, dass der Inhaber der eingetragenen Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung nicht berechtigt ist, das Inverkehrbringen der Waren im endgültigen Bestimmungsland zu untersagen.




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