interne Verweise§ 159 MarkenG Schutzdauer und Verlängerung (vom 14.01.2019) ... Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Schutzdauer und ihre Verlängerung ( § 47 ) sind auf vor dem 14. Januar 2019 eingetragene Marken mit der Maßgabe anzuwenden, dass ... Maßgabe anzuwenden, dass für die Berechnung der Frist, nach der die Schutzdauer endet, § 47 Absatz 1 in seiner bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden ist. (2) Für eingetragene ... anzuwenden ist. (2) Für eingetragene Marken, deren Schutzdauer gemäß § 47 Absatz 1 spätestens zwölf Monate nach dem 31. Januar 2019 endet, sind die §§ 3, 5 und 7 ...
Zitat in folgenden NormenMarkenverordnung (MarkenV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 872; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
§ 3 PatKostG Fälligkeit der Gebühren (vom 01.05.2022) ... für die folgende Schutzfrist sechs Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer gemäß § 47 Absatz 1 des Markengesetzes fällig. Wird eine Marke erst nach Beendigung der ersten oder einer folgenden ...
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2022) ... drei Klassen 332 100 - für eine Marke ( § 47 Abs. 2 und 3 MarkenG ) 750 332 101 - Verspätungszuschlag (§ 7 ... - für eine Marke, Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke ( § 47 Abs. 2 und 3 , §§ 97, 106a MarkenG) 260 332 301 - ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes
G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1318, 2737
Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes ... Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit" ersetzt. 27. § 47 wird wie folgt gefasst: „§ 47 Schutzdauer und Verlängerung ... der Nichtigkeit" ersetzt. 27. § 47 wird wie folgt gefasst: „ § 47 Schutzdauer und Verlängerung (1) Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke ... Patent- und Markenamts eingetragene Marke wegen Nichtverlängerung der Schutzdauer nach § 47 Absatz 6 oder wegen Verzichts nach § 48 Absatz 1 gelöscht worden, so kann auf Antrag ... (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Schutzdauer und ihre Verlängerung ( § 47 ) sind auf vor dem 14. Januar 2019 eingetragene Marken mit der Maßgabe anzuwenden, dass ... Maßgabe anzuwenden, dass für die Berechnung der Frist, nach der die Schutzdauer endet, § 47 Absatz 1 in seiner bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden ist. (2) Für eingetragene ... anzuwenden ist. (2) Für eingetragene Marken, deren Schutzdauer gemäß § 47 Absatz 1 spätestens zwölf Monate nach dem 31. Januar 2019 endet, sind die §§ 3, 5 und 7 ...
Artikel 3 MaMoG Änderung des Patentkostengesetzes ... für die folgende Schutzfrist sechs Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer gemäß § 47 Absatz 1 des Markengesetzes fällig. Wird eine Marke erst nach Beendigung der ersten oder einer folgenden Schutzfrist ... noch innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten nach Ablauf der Schutzdauer gemäß § 47 Absatz 1 des Markengesetzes gezahlt werden." 4. § 13 wird wie folgt geändert: a) Nach ... drei Klassen 332 100 - für eine Marke ( § 47 Abs. 2 und 3 MarkenG ) 750 332 101 - Verspätungszuschlag (§ 7 ... - für eine Marke, Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke ( § 47 Abs. 2 und 3 , §§ 97, 106a MarkenG) 260 332 301 - ...
Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 5 2. PatRMoG Änderung des Markengesetzes ... gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt." 3. § 47 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke ... 13. § 125c wird § 120 und in Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 47 Absatz 6" durch die Angabe „§ 47 Absatz 8" ersetzt. 14. Die ... 120 und in Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 47 Absatz 6" durch die Angabe „ § 47 Absatz 8" ersetzt. 14. Die §§ 125d bis 125i werden die §§ 121 ...
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