Zitierungen von § 108 MarkenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 108 MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2022)
... für die internationale Registrierung nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen ( § 108 MarkenG ) 180 334 300 Nationale Gebühr für die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes
... durch die Wörter „Deutschen Patent- und Markenamts" ersetzt. 93. In § 120 Absatz 1 Satz 1 , § 123 Absatz 1 Satz 1 und § 125 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Patentamt" ...
Artikel 3 MaMoG Änderung des Patentkostengesetzes
... Markenabkommen und dem Protokoll zum Madrider Markenabkom- men (§§ 108 und 120 MarkenG ) 180 334 300 Nationale Gebühr für die ...

Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 5 2. PatRMoG Änderung des Markengesetzes
...  § 107 Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes; Sprachen § 108 Antrag auf internationale Registrierung § 109 Gebühren § ... Wahl des Antragstellers in französischer oder in englischer Sprache einzureichen. § 108 Antrag auf internationale Registrierung (1) Der Antrag auf internationale ...


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