interne Verweise
Zitat in folgenden NormenBetriebsprämiendurchführungsverordnung (BetrPrämDurchfV)
neugefasst durch B. v. 26.10.2006 BGBl. I S. 2376; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 103 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 21.07.2010 BGBl. I S. 953
Artikel 1 BetrPrämDurchfGuaÄndG Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes ... Fällen, einschließlich der sich aus § 5 Absatz 6, auch in Verbindung mit § 5b Absatz 3, § 5c Absatz 2 oder § 5d Absatz 2, ergebenden Fälle, festsetzen zu ... „3a, 3b und 3c" ersetzt. 6. Nach § 5a werden die folgenden §§ 5b bis 5d eingefügt: „§ 5b Stärkekartoffelerhöhungsbetrag ... § 5a werden die folgenden §§ 5b bis 5d eingefügt: „§ 5b Stärkekartoffelerhöhungsbetrag für das Jahr 2012 (1) Jeder ... Der einjährige Erhöhungsbetrag wird ermittelt, indem die Summe der nach § 5b Absatz 1 und 2 für die jeweilige Region ermittelten Beträge vom Anteil der jeweiligen ... das Jahr 2009 (Startwert) ist" die Wörter „- unbeschadet der §§ 5b bis 5d -" eingefügt, bb) in Satz 3 die Angabe „§ 5 Abs. 4b" ...
Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung sowie zur Aufhebung und Fortgeltung produktbezogener Verordnungen
V. v. 15.12.2011 eBAnz AT144 2011 V1
Artikel 1 BetrPrämDurchfVuaÄndV Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung ... genannte Dritte mit der Pachtsache das Recht erhalten hat, Verträge im Sinne des § 5b Absatz 1 Satz 1 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes abzuschließen ... so wird hierfür ein Stärkekartoffelerhöhungsbetrag entsprechend § 5b Absatz 1 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes ermittelt." bb) ... so wird hierfür ein Stärkekartoffelerhöhungsbetrag entsprechend § 5b Absatz 1 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes berechnet." b) ...
Zitate in aufgehobenen TitelnInVeKoS-Verordnung (InVeKoSV)
Artikel 1 V. v. 03.12.2004 BGBl. I S. 3194; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 24.02.2015 BGBl. I S. 166
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