§ 4 - Dritte Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (3. StVRAusnV k.a.Abk.)

V. v. 05.06.1990 BGBl. I S. 999; zuletzt geändert durch V. v. 22.12.1992 BGBl. I S. 2480
Geltung ab 14.06.1990; FNA: 9232-1-1-9 Zulassung zum Straßenverkehr

§ 4



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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