§§ 37 - Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG)

neugefasst durch B. v. 30.11.2015 BGBl. I S. 2146; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1982
Geltung ab 01.03.2001; FNA: 319-101 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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Teil 2 Besonderes
Abschnitt 2 (aufgehoben)
§§ 37 bis 39 (aufgehoben)

Teil 2 Besonderes

Abschnitt 2 (aufgehoben)

§§ 37 bis 39 (aufgehoben)


§§ 37 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 6 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts G. v. 23. Mai 2011 BGBl. I S. 898, 2094 m.W.v. 18. Juni 2011



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