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Zitierungen von § 40 3. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 3. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 44 3. WOMitbestG Stimmabgabe, Wahlvorgang
... Bewerberinnen und Bewerber die Wählerin oder der Wähler insgesamt ankreuzen kann. § 40 Abs. 2 Satz 3 und 4 und Abs. 3 ist anzuwenden. (3) Die Wählerin kennzeichnet die ... angekreuzt werden, als in dem Wahlgang Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind. § 40 Abs. 4 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (4) Ungültig sind Stimmzettel,  ...
§ 48 3. WOMitbestG Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
... Stelle. Es darf nicht mehr als eine Bewerberin oder ein Bewerber angekreuzt werden. § 40 Abs. 4 Satz 2, § 44 Abs. 4 und die §§ 45 bis 47 sind ...
§ 50a 3. WOMitbestG Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen (vom 02.09.2015)
... In nicht börsennotierten Unternehmen sind in einem Wahlgang nach § 40 , einem Wahlgang nach § 44 und in einem Wahlgang nach § 48 so viele Bewerberinnen und ...
§ 50b 3. WOMitbestG Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung (vom 02.09.2015)
... Unternehmen sind im Fall der Gesamterfüllung in einem Wahlgang nach § 40 , einem Wahlgang nach § 44 und in einem Wahlgang nach § 48 so viele Bewerberinnen und ...
§ 50c 3. WOMitbestG Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung (vom 02.09.2015)
... nach § 7 Absatz 3 des Gesetzes bei der Wahl eingehalten, sind in einem Wahlgang nach § 40 , einem Wahlgang nach § 44 und in einem Wahlgang nach § 48 so viele Bewerberinnen und ... § 7 Absatz 3 des Gesetzes bei der Wahl nicht eingehalten, sind in einem Wahlgang nach § 40 und in einem Wahlgang nach § 44 nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber als ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
Artikel 4 MitbestRÄndV Änderung der Dritten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
... wird;". b) Die bisherige Nummer 7 wird Nummer 11. 12. In § 40 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „sind die §§ 17 und 18" durch die ... (1) In nicht börsennotierten Unternehmen sind in einem Wahlgang nach § 40 , einem Wahlgang nach § 44 und in einem Wahlgang nach § 48 so viele Bewerberinnen und ... Unternehmen sind im Fall der Gesamterfüllung in einem Wahlgang nach § 40 , einem Wahlgang nach § 44 und in einem Wahlgang nach § 48 so viele Bewerberinnen und ... nach § 7 Absatz 3 des Gesetzes bei der Wahl eingehalten, sind in einem Wahlgang nach § 40 , einem Wahlgang nach § 44 und in einem Wahlgang nach § 48 so viele Bewerberinnen und ... § 7 Absatz 3 des Gesetzes bei der Wahl nicht eingehalten, sind in einem Wahlgang nach § 40 und in einem Wahlgang nach § 44 nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber als ...
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