Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 56 3. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 56 3. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 57 3. WOMitbestG Zuordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu anderen Betrieben
... 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer und die leitenden Angestellten neu zu errechnen (§ 56 ...
§ 58 3. WOMitbestG Mitteilungen des Hauptwahlvorstands
... jedem Betriebswahlvorstand unverzüglich nach der Errechnung der Zahl der Delegierten (§ 56 ) oder, falls eine Zuordnung (§ 57 Abs. 2) zu einem anderen Betrieb erfolgt ist, ...
§ 104 3. WOMitbestG Wahl der Delegierten
... In Seebetrieben werden Delegierte nicht gewählt. Die §§ 54 bis 73 sind auf Seebetriebe nicht anzuwenden. (2) Die Arbeitnehmerinnen und ...
Anzeige