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Änderung Besoldungsgruppe A 6 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.08.2013

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Besoldungsgruppe A 6 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung
Besoldungsgruppe A 6 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
(Textabschnitt unverändert)

Besoldungsgruppe A 6


(Text alte Fassung)

Betriebsassistent 5)

Erster Hauptwachtmeister 5) 6)

Hauptwart 5)

Justizvollstreckungssekretär

Lokomotivführer 1)

Oberamtsmeister 5)

Oberbetriebsmeister 5)

Obertriebwagenführer 5)

Sekretär 1)

Werkmeister 1)


Stabsunteroffizier 2)


Obermaat 2)



---
1) Als Eingangsamt.
2)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7.
3) (weggefallen)
4) (weggefallen)
5)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. Für bis zu 20 v.H. der Gesamtzahl der Planstellen des einfachen Dienstes.
6) Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erhalten
eine Amtszulage nach Anlage IX.

(Text neue Fassung)

Betriebsassistent 1

Erster Hauptwachtmeister 1, 2

Hauptwart 1

Oberamtsmeister 1

Sekretär 3

Korporal


Stabskorporal5


Stabsunteroffizier4


Obermaat4



---
1
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5.
2 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX.
3 Als Eingangsamt.
4
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7.
5 Erhält
eine Amtszulage nach Anlage IX.