Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Besoldungsgruppe A 13 1) Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.08.2013

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Besoldungsgruppe A 13 1) Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes und Änderungshistorie des BBesO A/B

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Besoldungsgruppe A 13 1) a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung
Besoldungsgruppe A 13 1) n.F. (neue Fassung)
in der am 17.07.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Besoldungsgruppe A 13 1)


Akademischer Rat

- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule -

Erster Kriminalhauptkommissar

Erster Polizeihauptkommissar

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)2

(Text neue Fassung)

 
Kanzler Erster Klasse3, 4

Konsul

Kustos

Legationsrat

vorherige Änderung nächste Änderung

 


Militärrabbiner5

Oberamtsrat

Oberrechnungsrat

- als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof -

Pfarrer 5

Rat

Seehauptkapitän3

Fachschuloberlehrer6, 7, 8

Studienrat

- im höheren Dienst -9

vorherige Änderung nächste Änderung

Stabshauptmann10

Stabskapitänleutnant10




Stabshauptmann

Stabskapitänleutnant


Major

Korvettenkapitän

Stabsapotheker

Stabsarzt

Stabsveterinär

vorherige Änderung


---
1 Für Beamte des gehobenen technischen Dienstes können für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 Prozent der für technische Beamte ausgebrachten Planstellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
2 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14, A 15, A 16, B 2, B 3.
3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
4 Im Auswärtigen Dienst.
5 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
6 Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen.
7 Erhält als der ständige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX.
8 Als Eingangsamt.
9 Mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen.
10 Für Funktionen in der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nach Maßgabe sachgerechter Bewertung für bis zu 3 Prozent der Gesamtzahl der für Offiziere in dieser Laufbahn ausgebrachten Planstellen.





---
1 Beamte des gehobenen Dienstes und Soldaten im Dienstgrad Stabshauptmann oder Stabskapitänleutnant in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten.
2 (aufgehoben)
3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
4 Im Auswärtigen Dienst.
5 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
6 Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen.
7 Erhält als der ständige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX.
8 Als Eingangsamt.
9 Mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen.

(heute geltende Fassung)