Änderung Besoldungsgruppe A 3 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.03.2020

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Besoldungsgruppe A 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.03.2020 geltenden Fassung
Besoldungsgruppe A 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
(heute geltende Fassung) 
 
(Textabschnitt unverändert)

Besoldungsgruppe A 3


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Hauptamtsgehilfe 1

Oberaufseher 1, 2

Oberschaffner 1, 2

Oberwachtmeister 1, 2, 3, 4

(Text neue Fassung)

Hauptamtsgehilfe

Oberaufseher 1

Oberschaffner 1

Oberwachtmeister 1, 2

Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose

vorherige Änderung

Gefreiter5


---
1 Als Eingangsamt, wenn der Beamte nach Maßgabe der Laufbahnvorschriften die Laufbahnbefähigung in einer Laufbahnprüfung erworben hat oder eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Tätigkeit bei öffentlich-rechtlichen Dienstherren nachweist.
2
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
3 Im Justizdienst auch als Eingangsamt.
4
Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 2 nicht zu.
5
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.



Gefreiter3

---
1 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
2
Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
3
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.

(heute geltende Fassung) 
 



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